Urteil: Befangheit eines Gutachters
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Das Oberlandesgericht Frankfurt urteilte im Beschluss 19 W 66/08 am 19. Januar 2009 zur Befangenheit eines Gutachters
Die Besorgnis der Befangenheit eines Sachverständigen ist begründet, wenn dieser es unterlässt, die Prozessbevollmächtigten der Parteien von einem beabsichtigten Ortstermin zu benachrichtigen, gleichwohl aber einer Partei die Teilnahme am Ortstermin gestattet.
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