Wenn Gutachter einen Sachverständigen brauchen

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Sachverständige arbeiten des öfter in einer Bürogemeinschaft oder in einer so genannten Sozietät. Zwar ist auch hier anzunehmen bzw. vorauszusetzen, dass diese Sachverständigen unabhängig voneinander in einer Sache urteilen, allerdings entschied das Oberlandesgericht Dresden, im Beschluss 19 W 232/02 vom 24. September 2002:

Die Kosten eines während des laufenden Prozesses eingeholten Privatgutachtens sind nur erstattungsfähig, wenn der Sachverständige unabhängig ist. An der (äußeren) Unabhängigkeit fehlt es z.B., wenn er in derselben Sozietät wie der Prozessbevollmächtigte des Auftraggebers tätig ist.

Ausschlaggebende Rechtsgebiete sind WiPO, RPflG, ZPO, EGZPO, BGB.

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