Urteil: Wenn das Gericht die Einholung eines Gutachten ablehnt

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Das BVERWG entschied im Beschluss BVerwG 2 B 3.09 vom 29.05.2009, dass eine Einholung eines Gutachtens nur unter besonderen Voraussetzungen abgelehnt werden darf.

Leitsatz:
Das Gericht darf einen Antrag auf Einholung eines Sachverständigengutachtens zu einer beweiserheblichen Tatsachenfrage nur dann mit der Begründung ablehnen, es verfüge aufgrund eines nicht von ihm eingeholten Gutachtens über die erforderliche Sachkunde, wenn es dieses Gutachten nach den Regeln des Sachverständigenbeweises zum Gegenstand des gerichtlichen Verfahrens gemacht hat.

Ausschlaggebend hierfür sind die Rechtsgebiete GG, BDG, DiszG Berlin, VwGO, ZPO.

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